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   VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10   

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https://dejure.org/2011,26728
VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10 (https://dejure.org/2011,26728)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13.01.2011 - 91-IV-10 (https://dejure.org/2011,26728)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 91-IV-10 (https://dejure.org/2011,26728)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt daher nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretener Rechtsansichten - nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 32-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. September 2004 - Vf. 32-IV-04).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2009, NZV 2009, 618 [619]).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 91-IV-10
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 115-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 38-IV-11
    Selbst wenn man den Vortrag des anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführers, die Ausführungen des Landgerichts seien "gelinde gesagt, merkwürdig" als Willkürrüge werten wollte, kann anhand des weiteren Vortrags nicht beurteilt werden, ob die angegriffenen Entscheidungen aufgrund einer krassen Missdeutung des Inhalts der Norm mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot: BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, LKV 2009, 315) oder sonst auf einer grundlegenden Verkennung rechtsstaatlicher Grundsätze beruhen.
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
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